Unser Name ist unser Anspruch und unser Ausgangspunkt. Wir sind ein junges, dynamisches und innovatives Familienunternehmen aus Köln. Zu unserem Team gehören erfahrene und qualifizierte Fachkräften aus IT, Recht und Wirtschaft, motiviert durch einen sehr hohen Leistungsanspruch an uns selbst und unsere Mitarbeiter.
Selbstverständlich zertifiziert
PIQMA ist selbstverständlich nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Wir beraten v.a. Dienstleister aus der Sicherheits-, Reinigungs- und Personaldienstleistungsbranche im Qualitätsmanagement, im Datenschutz, in der Personalarbeit und im Neukundengeschäft, führen unsere Kunden sicher zu einer Zertifizierung nach DIN EN ISO und setzen erfolgreich und effizient gemeinsam Managementziele um.
PIQMA ist Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. sowie in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. und ist als BAFA – Berater gelistet.
Ist Ihr Unternehmen eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Stelle?
Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche (z. B. Einzelfirma, Selbständige) und juristische Personen (Ärzte und Rechtsanwälte), Gesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, e.V., usw.) und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. (siehe § 2 Absatz 4 des BDSG)
Öffentliche Stellen sind Behörden, Organe der Rechtspflege, öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (siehe § 2 Absatz 1 bis 3 des BDSG).
Werden in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet oder erhoben?
(§ 3 Absatz 1 des BDSG) Personenbezogene Daten sind Angaben über natürliche Personen, wie z. B. die Adresse, das Geburtsdatum, Kreditkartendaten, usw. Dabei reicht es schon, wenn die Person z. B. über die Ausweisnummer identifizierbar ist. Das BDSG schützt ausschließlich Daten von natürlichen Personen.
Werden die personenbezogenen Daten automatisiert, oder auf andere Weise verarbeitet?
Automatisierte Verarbeitung erfolgt durch Hilfe von Computer-Anlagen (z. B. Speichern der Daten in Excel-Tabellen, Outlook, o. ä.) Die Verarbeitung auf andere Weise erfolgt z. B. mittels Karteikarten, jedoch ohne Computer-Anlagen.
Wie viele Personen bearbeiten die personenbezogenen Daten?
Alle Personen/Angestellte sind mit einzubeziehen, die die personenbezogenen Daten bearbeiten oder einsehen können. Personenbezoge Daten sind z. B. Adressen, Kundendaten, usw. die sich auf eine natürliche Person beziehen.
Ja! Ihr Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
(siehe § 4f Absatz 1 BDSG) Da zehn oder mehr Angestellte personenbezogene Daten bearbeiten oder die Möglichkeit haben diese einzusehen, ist Ihr Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Nein
(siehe § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des BDSG) Da keine personenbezogenen Daten gem. Bundesdatenschutzgesetzt verarbeitet werden, besteht keine Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.