Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.
Seit 2005 wird das Förderprogramm neben den Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.bafa.de
Ist Ihr Unternehmen eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Stelle?
Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche (z. B. Einzelfirma, Selbständige) und juristische Personen (Ärzte und Rechtsanwälte), Gesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, e.V., usw.) und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. (siehe § 2 Absatz 4 des BDSG)
Öffentliche Stellen sind Behörden, Organe der Rechtspflege, öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (siehe § 2 Absatz 1 bis 3 des BDSG).
Werden in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet oder erhoben?
(§ 3 Absatz 1 des BDSG) Personenbezogene Daten sind Angaben über natürliche Personen, wie z. B. die Adresse, das Geburtsdatum, Kreditkartendaten, usw. Dabei reicht es schon, wenn die Person z. B. über die Ausweisnummer identifizierbar ist. Das BDSG schützt ausschließlich Daten von natürlichen Personen.
Werden die personenbezogenen Daten automatisiert, oder auf andere Weise verarbeitet?
Automatisierte Verarbeitung erfolgt durch Hilfe von Computer-Anlagen (z. B. Speichern der Daten in Excel-Tabellen, Outlook, o. ä.) Die Verarbeitung auf andere Weise erfolgt z. B. mittels Karteikarten, jedoch ohne Computer-Anlagen.
Wie viele Personen bearbeiten die personenbezogenen Daten?
Alle Personen/Angestellte sind mit einzubeziehen, die die personenbezogenen Daten bearbeiten oder einsehen können. Personenbezoge Daten sind z. B. Adressen, Kundendaten, usw. die sich auf eine natürliche Person beziehen.
Ja! Ihr Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
(siehe § 4f Absatz 1 BDSG) Da zehn oder mehr Angestellte personenbezogene Daten bearbeiten oder die Möglichkeit haben diese einzusehen, ist Ihr Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Nein
(siehe § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des BDSG) Da keine personenbezogenen Daten gem. Bundesdatenschutzgesetzt verarbeitet werden, besteht keine Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.